Die Beurkundung und Beglaubigung erfolgt ausschließlich durch den Notar. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die Vorbereitung und den Vollzug der Urkunden ein starkes und qualifiziertes Mitarbeiterteam erforderlich ist.
Unsere Mitarbeiter nehmen Besprechungen mit Mandanten vor, tätigen die erforderlichen Grundbuch- und Handelsregistereinsichten, klären mit zuständigen Behörden die Genehmigungsfähigkeit beabsichtigter Rechtsgeschäfte, bereiten Urkundsentwürfe vor, stimmen deren Inhalt mit allen Beteiligten ab und vereinbaren schließlich den Beurkundungstermin. Nach dem Notartermin kümmern sich die Mitarbeiter um die weitere Abwicklung. Hierzu gehört neben dem Erstellen und Versenden von Abschriften für die Beteiligten insbesondere, dass Genehmigungen oder sonst erforderliche Erklärungen von Beteiligten, Behörden oder Gerichten eingeholt werden und Eintragungen im Grundbuch oder Handelsregister veranlasst werden.
Von unseren hochqualifizierten und hilfsbereiten Mitarbeitern dürfen Sie deshalb eine Menge erwarten. Vom ersten Kontakt mit unserem Büro bis zur vollständigen Erledigung Ihres Auftrags steht Ihnen neben dem Notar stets auch ein Mitarbeiter als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Tel. +49 821 34474-26
E-Mail: anderle@notare-sg.de
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