Was passiert mit nach meinem Ableben mit meinem Vermögen? Der Gesetzgeber sieht für den Übergang dieser Vermögenswerte zunächst die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Diese berücksichtigt zunächst die nächsten Angehörigen, also in erster Linie Ehegatten und Kinder. Keine Rolle spielt hingegen, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Bei verheirateten Paaren ohne Kinder ist der längerlebende Ehegatte von Gesetzes wegen auch nicht automatisch Alleinerbe des erstversterbenden Ehegatten. Auch  steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (insbesondere erbschaftssteuerliche Freibeträge) werden durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt. 

Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch ein Testament in Augsburg oder Erbvertrag in Augsburg kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.


Testament Augsburg


Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.

Wir als Notare können die für Sie und Ihre individuelle Situation richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. Dabei bietet ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament oftmals auch kostenmäßige Vorteile, da ein gebührenpflichtiger Erbschein nicht erforderlich ist. 

Seit 2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden überdies in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet. Die Bundesnotarkammer sorgt als Registerbehörde dafür, dass die Urkunde ohne zeitliche Verzögerung zum zuständigen Nachlassgericht gelangen kann. Dadurch wird in besonderem Maße sichergestellt, dass der notariell festgelegte letzte Wille nach dem Ableben auch tatsächlich Geltung erlangt.

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